Spezialist für Endodontie und Wurzelbehandlungen
Wann ist ein Wurzelkanalbehandlung notwendig?
Wie läuft die Wurzelbehandlung ab?

Das Wichtigste vorab: Eine lokale Betäubung sorgt dafür, dass die Wurzelbehandlung schmerzfrei verläuft. Worauf müssen sich Patienten einstellen? Zähne haben entweder eine oder zwei Wurzeln, die teilweise zusammengewachsen sein können. Zunächst erstellt Ihre Zahnarztpraxis in München eine Röntgenaufnahme, die die genaue Beschaffenheit zeigt. Zu Beginn der Behandlung wird der Zahn mit einem Kofferdam (Gummituch) isoliert, damit keine weiteren Bakterien aus dem Speichel in die Zahnhöhle gelangen. Dann wird der Zahn vorsichtig geöffnet, um den Zahninnenraum und schließlich die Wurzelkanäle zugänglich zu machen. Mit kleinen Feilen, die in die Kanäle eingeführt werden, und einem weiteren Röntgenbild kann sich der Zahnarzt ein exaktes Bild von Lage und Länge machen. Nun kann er mit feinen, biegsamen Instrumenten die Kanäle säubern und erweitern. Diese Arbeit erfordert äußerste Sorgfalt und kann sich über mehrere Termine erstrecken. Um verbliebene Bakterien abzutöten, werden die Kanäle zwischendurch mit einem antibakteriellen Mittel gespült. Bei der letzten Sitzung werden die Wurzelkanäle gefüllt und dicht verschlossen. Eine abschließende Röntgenaufnahme gibt Aufschluss über den Erfolg. Die Erfolgsquote der Wurzelkanalbehandlung ist in der Regel hoch. Der natürliche Zahn kann danach noch viele Jahre seine Funktion erfüllen.
Was ist eine Wurzelspitzenresektion?
Wie in allen Bereichen der Medizin gibt es auch bei der Wurzelkanalbehandlung keine hundertprozentige Erfolgsgarantie. Ihre Zahnarztpraxis in München ist auf Endodontie und Zahnerhalt spezialisiert und wägt sorgsam ab, ob ein an der Wurzel erkrankter Zahn dauerhaft erhalten werden kann oder nicht. Dennoch kann es in Einzelfällen geschehen, dass Komplikationen auftreten. Wenn eine Wurzelbehandlung nicht den gewünschten Erfolg bringt, kann eine Wurzelspitzenresektion vorgenommen werden. Resektion bedeutet so viel wie abschneiden. Dem bereits wurzelbehandelten Zahn wird also die Wurzelspitze entfernt. Grund ist häufig eine an der Wurzelspitze auftretende Entzündung. Wenn der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten zu dem Schluss gelangt, dass der betroffene Zahn dennoch erhaltungswürdig ist und langfristig eine gute Prognose hat, dann erfolgt ein kleiner chirurgischer Eingriff zur Entfernung der Wurzelspitzen. Der Zahnarzt öffnet Zahnfleisch und Knochen mit einem kleinen Schnitt seitlich in Höhe der Wurzelspitze. Abgestorbenes Gewebe und Eiter am Kieferknochen sowie die Wurzelspitze werden entfernt. Anschließend wird der Zahn von unten gefüllt.
Wird eine Wurzelbehandlung von der Versicherung bezahlt?
Die Erstattungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind bei Wurzelbehandlungen sehr komplex. Grundsätzlich gilt: Die Kosten der Behandlung können (ganz oder teilweise) erstattet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen. Dazu zählen:
– Es ist noch keine Wurzelbehandlung erfolgt.
– Die Prognose für den Zahn ist gut: es ist wahrscheinlich, dass die Funktionalität langfristig erhalten werden kann.
– Es sind zwei weitgehend gesunde Nachbarzähne vorhanden bzw. die Zahnerhaltung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig verkürzt wird.
– Eine Versorgung mit Füllung oder Krone nach der Wurzelbehandlung ist möglich.
– Der Zahn ist Träger von intaktem Zahnersatz.
Sind in der Zahnreihe bereits Lücken vorhanden oder wurde schon früher an dem erkrankten Zahn eine Wurzelbehandlung durchgeführt, dann kommt die GKV nicht für die Kosten auf. Private Krankenversicherer und Zahnzusatzversicherungen bieten davon abweichend umfangreichere Leistungen an, die vom gewählten Tarif abhängen.
Wie viel kostet eine Wurzelbehandlung?
Mehr noch als bei anderen zahnärztlichen Behandlungen hängt die Antwort vom Einzelfall ab. Ganz grob gesprochen reicht die Spannbreite von 900 Euro bis 1.500 Euro, je nach Aufwand und Komplexität des Eingriffs. Diese können sich von Patient zu Patient stark unterscheiden. Die Beschaffenheit der Wurzel und andere anatomische Besonderheiten können den Einsatz von Techniken erforderlich machen, die nicht von der GKV erstattet werden, selbst wenn die Wurzelbehandlung als solche erstattungsfähig ist. Stark gekrümmte Wurzeln können einer Wurzelbehandlung unterzogen werden, allerdings übernimmt die GKV die Kosten hierfür nicht. Patienten können sich für hochwertige Verfahren entscheiden (etwa den Einsatz von Laserlicht zur Desinfektion), die nicht zu Leistungskatalog der GKV zählen. Ihre Zahnarztpraxis in München erstellt nach einem ausführlichen Beratungsgespräch gerne einen Kostenvoranschlag für Sie.